Kurzarbeitsentschädigung

Kurzarbeitsentschädigung

Kurzfristige Arbeitsausfälle - was tun?

Unternehmen, welche die Arbeitszeit Ihrer Angestellten aufgrund von kurzfristigen und unvermeidbaren Umständen vorübergehend reduzieren oder völlig einstellen müssen, können Kurzarbeitsentschädigung beantragen.


Unter Kurzarbeit fallen Arbeitsausfälle,


  • die vorübergehend sind,
  • die unvermeidbar sind,
  • die durch wirtschaftliche Marktschwankungen entstehen oder
  • die auf behördliche Massnahmen zurückzuführen sind.



Nicht als Kurzarbeit gelten:


  • nicht vorübergehende Arbeitsausfälle,
  • durch betriebsorganisatorische Massnahmen entstandene Arbeitsausfälle, wie z. B. Reinigungs-, Reparatur- oder Unterhaltsarbeiten,
  • Arbeitsausfälle, die branchen-, berufs- und betriebsüblich sind, wie z. B. saisonale Beschäftigungsschwankungen.



Um Kurzarbeit geltend zu machen, müssen Arbeitgeber die geplante Kurzarbeit mindestens zehn Tage vor deren Beginn bei der kantonalen Amtsstelle Ob- oder Nidwalden mit dem Formular "Voranmeldung Kurzarbeit" schriftlich melden.


Wurde die Kurzarbeit von der entsprechenden Amtsstelle bewilligt, muss der Arbeitgeber die Kurzarbeitsentschädigung innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des von Kurzarbeit betroffenes Monats bei der öffentlichen Arbeitslosenkasse Obwalden Nidwalden geltend machen.


Für die Geltendmachung sind folgende Formulare einzureichen:


  • Antrag auf Kurzarbeitsentschädigung
  • Abrechnung Kurzarbeitsentschädigung
  • Rapport über die wirtschaftlich bedingten Ausfallstunden



Sofern alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie von der Arbeitslosenkasse die Kurzarbeitsentschädigung ausbezahlt.


Informationen zum Ausfüllen der Formulare finden Sie in der Broschüre "Kurzarbeitsentschädigung - Information für Arbeitgeber".



Wer hat Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung?


Alle ALV-beitragspflichtigen Arbeitnehmenden, die in einem unbefristeten, ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen, die obligatorische Schulzeit absolviert und das AHV-Rentenalter noch nicht erreicht haben.

Formulare

Die aktuellen Formulare sind im Job-Room/eServices unter arbeit.swiss  auszufüllen (s. nützliche Links).

Praktische Informationen

Bahnhofstrasse 2

6052 Hergiswil NW

Montag bis Freitag:
08.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

Nützliche Links

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