Insolvenzentschädigung

Insolvenzentschädigung

Mein Arbeitgeber ist in Konkurs gegangen - was tun?

Bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers deckt die Arbeitslosenversicherung maximal vier Monate Lohnforderungen für geleistete Arbeit.


Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer haben Sie Anspruch auf Insolvenzentschädigung, wenn:


  • über Ihren Arbeitgeber der Konkurs eröffnet wird,
  • der Konkurs nur deswegen nicht eröffnet wird, weil sich infolge offensichtlicher Überschuldung des Arbeitgebers kein Gläubiger bereitfindet, die Kosten vorzuschiessen,
  • Sie gegen Ihren Arbeitgeber für Lohnforderungen das Pfändungsbegehren gestellt haben,
  • die Nachlassstundung bewilligt wurde,
  • ein richterlicher Konkursaufschub vorliegt.




Sämtliche Forderungen gegen Ihren ehemaligen Arbeitgeber sind beim zuständigen Betreibungs- und Konkursamt geltend zu machen (in der Regel am Geschäftssitz des Unternehmens). Den Antrag auf Insolvenzentschädigung geben Sie bitte vollständig ausgefüllt der zuständigen Arbeitslosenkasse (im Kanton des Arbeitgebers) ab.


Informationen zum Ausfüllen der Formulare finden Sie in der Broschüre "Insolvenzentschädigung".

Formulare

Praktische Informationen

Bahnhofstrasse 2

6052 Hergiswil NW

Montag bis Freitag:
08.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

Nützliche Links

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