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Arbeitslosenkasse Obwalden Nidwalden

Wir begrüssen Sie bei der öffentlichen Arbeitslosenkasse Obwalden Nidwalden – Ihre kantonale Amtsstelle für die Ausrichtung von bundesrechtlichen Versicherungsleistungen aus der Arbeitslosenversicherung (ALV).

Als öffentliche Arbeitslosenkasse des Kanton Obwalden und des Kanton Nidwalden unterstützen wir die von Erwerbsausfall Betroffenen in finanziellen Belangen und ermöglichen es ihnen damit, sich voll und ganz auf die Stellensuche zu konzentrieren.

Mit unseren Leistungen für Arbeitgeber tragen wir zur Verringerung der Arbeitslosigkeit bei, indem wir Entschädigungen für konjunkturell oder wetterbedingte Arbeitsausfälle ausrichten und damit den Erhalt von Arbeitsplätzen sichern.

Es ist die Aufgabe der Arbeitslosenkasse, die Anspruchsvoraussetzungen zu prüfen und die verschiedenen Versicherungsleistungen auszurichten.


Gesetzliche Grundlagen:

Bundesgesetz über die obligatorischen Arbeitslosenversicherung und die Insolvelzentschädigung (AVIG)
Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIV)
Obligationenrecht (OR)

Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG)
Verordnung über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSV)
Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG)


Dienstleistungen

Arbeitslosenentschädigung

Sie sind auf Stellensuche und werden bald arbeitslos? Damit Sie Arbeitslosenentschädigung (ALE) beantragen können, müssen Sie beim RAV angemeldet sein und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Kurzarbeitsentschädigung

Mit der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) deckt die Arbeitslosenversicherung (ALV) den Arbeitgebern über eine gewissen Zeitraum einen Teil der Lohnkosten für die von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmenden. Damit soll verhindert werden, dass infolge kurzfristiger unvermeidbarer Arbeitsausfälle Kündigungen ausgesprochen werden.

Schlechtwetterentschädigung

Die Schlechtwetterentschädigung (SWE) ist eine Leistungsart der Arbeitslosenversicherung. Sie leistet eine angemessene Lohnersatz für wetterbedingte Arbeitsausfälle von Arbeitnehmenden in bestimmten Erwerbszweigen.

Insolvenzentschädigung

Die Insolvenzentschädigung (IE) ist eine Sozialversicherung, die Arbeitnehmenden bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers offene Lohnforderungen ersetzt. Erfahren Sie, wer Anspruch auf IE hat, wie man Antrag stellt und welche Leistungen die IE bietet.

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