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Arbeitslosenentschädigung

Arbeitslos – was tun?

Wurde Ihnen gekündigt? Oder haben Sie selber gekündigt? Dann melden Sie sich umgehend beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum Obwalden Nidwalden (RAV OW/NW) in Hergiswil zur Arbeitsvermittlung an.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich spätestens am ersten Tag, für den Sie Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung geltend machen möchten, beim zuständigen RAV Online anmelden. Eine rückwirkende Anmeldung ist nicht möglich.

Zukünftige individuelle Beratungen erfolgen bei Ihrer RAV-Personalberaterin oder Ihrem RAV-Personalberater.


Wer in der Schweiz wohnt, unselbständig erwerbstätig ist und arbeitslos wird, hat Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung, sofern auch die übrigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Die öffentliche Arbeitslosenkasse Obwalden Nidwalden unterstützt Sie mit der Auszahlung von Arbeitslosentaggeldern.

Antrag auf Arbeitslosenentschädigung

  • Das wichtigste Formular ist der „Antrag auf Arbeitslosenentschädigung“.
    Füllen Sie den „Antrag auf Arbeitslosenentschädigung“ korrekt und vollständig aus und reichen Sie den Antrag mit allen erforderlichen, im Formular erwähnten Unterlagen bei der Arbeitslosenkasse ein.
  • Wenn Sie fehlende oder weitere Unterlagen nachreichen müssen, werden Sie von der Arbeitslosenkasse schriftlich dazu aufgefordert.
  • Bitte beachten Sie, dass alle Dokumente vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein müssen. Je schneller der Arbeitslosenkasse alle nötigen Unterlagen vorliegen, desto schneller kann Ihr Antrag bearbeitet werden.

Download Formulare
Sie können die notwendigen Formulare auf der Webseite arbeit.swiss des SECO herunterladen.
Bitte verwenden Sie den untenstehenden Link.
Formulare für Arbeitslosenentschädigung (SECO)

Sobald alle notwendigen Abklärungen von der Arbeitslosenkasse getätigt wurden und Ihr Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung gegeben ist, kann die Abrechnung erfolgen.

Haben Sie noch Fragen? Nützliche Informationen sowie Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen finden Sie hier.
Für spezifische Fragen zu den Berechnungen und Leistungen kontaktieren Sie uns bitte.

Links
Arbeitslosigkeit – Leitfaden für Versicherte (SECO)


Rechtliche Grundlagen

Leistungen in EU- oder EFTA-Mitgliedstaaten

Haben Sie in der Schweiz gearbeitet und kehren in ein EU- oder EFTA-Mitgliedstaat zurück und möchten dort Leistungen beantragen?

Hierfür müssen Sie das Formular „PD U1“ beim zuständigen Arbeitsamt im Ausland einreichen. Gerne stellen wir für Sie dieses unter Einreichung folgender Unterlagen aus:

• Antrag auf Ausstellung eines PD U1 (Versand erfolgt an die hier angegebene Adresse im Ausland)
• Arbeitgeberbescheinigung International (vom Arbeitgeber ausfüllen lassen)
• Kopie Pass/Personalausweis

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