Arbeitslosenentschädigung

Arbeitslosenentschädigung

Arbeitslos - was tun?

Wurde Ihnen gekündigt? Oder haben Sie selber gekündigt? Dann melden Sie sich sofort arbeitslos beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum Obwalden Nidwalden (RAV) in Hergiswil.


Bitte beachten Sie, dass die Arbeitslosenanmeldung persönlich und spätestens am ersten Tag, für den Sie Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung geltend machen möchten, erfolgen muss. Vereinbaren Sie bitte vorgängig zwingend einen Termin beim RAV. Nähere Informationen zur Terminvereinbarung oder zur online Anmeldung finden Sie unter RAV Hergiswil.


Zur Anmeldung sind folgende Unterlagen mitzubringen:


  • Amtlicher Personenausweis (Identitätskarte, Pass, Führerausweis, Ausländerausweis etc.)
  • Krankenversicherungskarte oder AHV-Ausweis
  • Kündigungsschreiben (falls vorhanden)


Sobald alle notwendigen Abklärungen von der Arbeitslosenkasse getätigt wurden und Ihr Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung gegeben ist, kann die Abrechnung erfolgen.


Zukünftige individuelle Beratungen erfolgen bei Ihrer RAV-Personalberaterin oder Ihrem RAV-Personalberater.


Haben Sie noch Fragen? Nützliche Informationen sowie Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen finden Sie hier. Für spezifische Fragen zu den Berechnungen und Leistungen kontaktieren Sie uns bitte.

Leistungen in EU- oder EFTA-Mitgliedstaaten

Haben Sie in der Schweiz gearbeitet und kehren in ein EU- oder EFTA-Mitgliedstaat zurück und möchten dort Leistungen beantragen?


Hierfür müssen Sie das Formular "PD U1" beim zuständigen Arbeitsamt im Ausland einreichen. Gerne stellen wir für Sie dieses unter Einreichung folgender Unterlagen aus:


• Antrag auf Ausstellung eines PD U1 (Versand erfolgt an die hier angegebene Adresse im Ausland)
• 
Arbeitgeberbescheinigung International (vom Arbeitgeber ausfüllen lassen)
• Kopie Pass/Personalausweis

Formulare

Praktische Informationen

Bahnhofstrasse 2

6052 Hergiswil NW

Montag bis Freitag:
08.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

Nützliche Links

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