Bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers deckt die Arbeitslosenversicherung maximal vier Monate Lohnforderungen für geleistete Arbeit.
Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer haben Sie Anspruch auf Insolvenzentschädigung, wenn:
Sämtliche Forderungen gegen Ihren ehemaligen Arbeitgeber sind beim zuständigen Betreibungs- und Konkursamt geltend zu machen (in der Regel am Geschäftssitz des Unternehmens). Den Antrag auf Insolvenzentschädigung geben Sie bitte vollständig ausgefüllt der zuständigen Arbeitslosenkasse (im Kanton des Arbeitgebers) ab.
Informationen zum Ausfüllen der Formulare finden Sie in der Broschüre "Insolvenzentschädigung".
▶︎ Antrag auf Insolvenzentschädigung
▶︎ Informationsbroschüre Insolvenzentschädigung